parèreGemeinsames NomenSilbentrennungparèreEtymologieerweiternaus dem Italienischen parere (« Meinung »), belegt als substantiviertes Verb von parere (« scheinen, erscheinen »).Definition1. Akt der Anerkennung oder Rechtsprechung, der von einer ausländischen Behörde, Rechtsgelehrten, einer Handelskammer oder einem Händlerverband ausgestellt wird, entweder zu einem Punkt des ausländischen Rechts oder zu einem Handelsbrauch, der die gewohnheitsrechtlichen Regeln zu den strittigen Punkten feststellt.droiterweiternAvoir recours à des parères.PluralparèresÜbersetzungenenglisch:judgementitalienisch:parere